Tettnanger Hopfen ggA

Tettnanger Hopfen g.g.A.

Der Tettnanger Hopfen wurde 2010 durch die EU-Kommission als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) anerkannt.

2003 stellte der Verband den Antrag den Tettnanger Hopfen als geschützte, geografische Angabe (g.g.A.) EU-weit zu sichern. Nach einer siebenjährigen Prüfung durch das Deutsche Patent- und Markenamt, das Bundesjustizministerium und die EU-Kommission wurde dem Tettnanger Hopfen 2010 der Markenschutz erteilt. Es erfolgte die Aufnahme in die Genießergalerie des Landes Baden-Württemberg. Damit erhielt der Tettnanger Hopfen als eines der ersten Produkte in Deutschland überhaupt aufgrund seiner langen Tradition und seiner speziellen Eigenschaften (Klima, Anbau, Herstellung, Inhaltsstoffe, Aroma etc.) Schutzrechte. Verbunden damit ist das Recht damit zu werben, als auch eine finanzielle Förderung für den Absatz. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website Schmeck den Süden.

Da der Tettnanger Hopfen in der Brauindustrie als Premiumprodukt gilt und folglich auch höherpreisig angesiedelt ist, bietet der Hopfenpflanzerverband Tettnang den Brauereien in Form einer Lizenzgeber-/Lizenznehmerschaft an, den Tettnanger Hopfen auf dem Bierlabel ausweisen zu dürfen. Zahlreiche Brauereien national und international haben dieses Angebot inzwischen angenommen und werben damit, dass das entsprechende Bierprodukt mit höherwertigen Hopfenprodukten hergestellt wurde. So entstand eine Win-Win-Situation für die Hopfenpflanzer/den Hopfenhandel und die Brauindustrie: Kundenbindung an das Anbaugebiet Tettnang auf der einen und Kommunikation der Verwendung von höherwertigen und höherpreisigen Rohstoffen im entsprechenden Bierprodukt auf der anderen Seite.


 Tettnanger Hopfen Amtsblatt